Privater Winterdienst für Immobilien Lörrach bis Freiburg

Maximale Sicherheit für Anwohner, Besucher, Kunden und Mietende.

  • Rechtzeitig vor der ersten Schneeflocke vor Ort
  • Umweltfreundliches Streuen, Enteisen und Schneeräumen
  • Absichernde Dokumentation und Verkehrssicherung

Wintersicher werden

Was kostet das?

Für Wohnhaus, Gewerbeflächen und öffentliche Gebäude

Der rechtssichere Winterdienst ohne Kompromisse

Der Winter ist da und mittlerweile unberechenbar. Wer sich an 2024 erinnert, der weiß:

  • Plötzlich lag zentimeterhoher Neuschnee
  • Wege und Straßen waren glatt und gefährlich
  • und leider gab es viele Klagen, Streitigkeiten und Probleme

Der Winterdienst der Kommune war noch nicht mal unterwegs, da waren die Immobilien unserer schon von Eis und Schnee befreit!

Vermieter, WEGs und Verwaltungen setzen auf die Schnee-Engel von Markgräfler Dienstleistungen!

Der Winterdienst, der Schnee und Sorgen räumt

Auch im schönen Markgräflerland kommt der Schnee. Und wenn er kommt, dann verwandelt er Freiburg, Lörrach und auch Weil am Rhein in einen Fall für unseren Hausmeister-Winterdienst.

Denn eingeschneite Parkplätze und blockierte Zufahrten führen zu Frustration bei Bewohnern und können im Notfall (Feuerwehr, Krankenwagen) kritische Verzögerungen verursachen.

  • Parkplätze, Einfahrten und Mülltonnen-Zugänge immer geräumt
  • Keine Umstände, dafür pünktlich freigegebene Verkehrswege
  • Sicherheits- und Räumungspflichten gewissenhaft erfüllt

Vom Handbetrieb bis zur maschinellen Unterstützung hat unser Winterdienst die Mittel gegen Schneemengen aller Art. Anwohner und Gäste parken bequem und alle Zu- und Abfahrten bleiben jederzeit befahrbar!

 

Schneeräumen reservieren

(Salz)Streuen nach gesetzlichen Vorgaben

Die größte Gefahr liegt in nicht sichtbarer Glätte und den gerne vernachlässigten Ecken wie Treppenaufgängen, Briefkästen und Eingängen. Gebraucht wird lückenlose Enteisung bis zur Haustür:

  • Ausbringen von Streusalz und /oder abstumpfenden Mitteln
  • gezieltes Vorbeugen an gefährdeten Stellen wie Treppenaufgang und Rampen
  • Zu den vorgesehenen Streuzeiten nach Vorgaben Ihrer Gemeinde

Dazu können Sie sicher sein, dass wirklich alle Regularien eingehalten werden. Denn wir streuen bis zur öffentlichen Bushaltestelle vor dem Grundstück und auch außerhalb der gesetzlichen Mindestzeiten.

 

Perfekt, das will ich!

Winterdienst an Wohnanlage

Schnee von Dach und Vordach entfernen

Starker Schneefall kann Schneemengen bis mehrere Kilos pro m2 Dachfläche bedeuten. Schmilzt dieser zum Mittag an, sind Dachlawinen eine Gefahr für Anwohner, Gäste und Passanten.

Neben der Pflicht den Schnee vom Dach zu räumen sind auch Bauschäden eine Folge! Darum agiert unser Hausmeisterdienst im Winter vorbeugend:

  • Leitern, Hebebühnen und Werkzeug sind immer dabei
  • Routinetouren verhindern die Bildung von zu viel Neuschnee
  • Dank internem Personal gibt es keine Ausfälle und keine Gefahrenquellen

Uns ist kein Dach zu hoch und kein Vordach zu weit. Zum Schutz Ihrer Immobilie und Ihrer Anwohner und Besucher.

Unverbindliche Anfrage

Mehr zum Hausmeisterservice

Schnee vom Dach räumen zur Verkehrssicherheit

Winterdienst für Privathaushalte

Sie sind Eigentümer und suchen einen Winterdienst für Privatgrundstücke. Eine gute Entscheidung, denn Sie sind für die Sicherheit vor und auf Ihrem Grundstück verantwortlich.

Wir kümmern uns zum Vorteilspreis um alles, was der Winter mit sich bringt!

    • Gewege, Zufahrten und Überdachung
    • Streuen, mit nach Gemeinde vorgegebenen Material
    • und garantiert ohne Verstoss gegen Auflagen

Ihr Grund und ein Grund für die Schnee-Engel aus Auggen im Markgräflerland!

 

Winterfest absichern

Was muss ich beachten?

Gut zu wissen, hier können Sie sparen!

Der Winterdienst für private Eigentümer und Seniorenhaushalte

Wenn Sie als Senior oder berufstätige Privatperson die Streupflicht nicht selbst übernehmen können oder wollen, haben Sie die Option auf einen Hausmeisterservice für Privatkunden.

Sind Sie oder Ihre Eltern gar pflegebedürftig, können Sie im Rahmen der privaten Haushaltshilfe diese Leistungen schon ab Pflegegrad 1 über den Entlastungsbetrag bei Ihrer Krankenkasse abrechnen.

 

Gerne beraten wir Sie direkt am Telefon zu unsren damit verbunden Vorteilsangeboten.

Winterdienst: Leistungsbeschreibung und Kosten

Als professioneller Winterdienst für die Region Freiburg bis Lörrach, kennen wir die gesetzlichen Pflichten und Aufgaben der Gemeinden.

Umfassend geregelt ist beispielsweise die Räum- und Streupflicht. So arbeiten wir an Werktagen weit vor 7:00 Uhr und garantieren die Abendrunden bis 20:00 Uhr erledigt.

Inkludiert ist zudem unsere Betriebshaftpflichtversicherung, die Sie als Auftraggeber vor rechtlichen Konsequenzen schützt, sollte jemals etwas vorkommen.

Abschließend achten wir bestmöglich auf ökologische Alternativen zu Streusalz. Wir nutzen Salz lediglich auf Wunsch oder nach kommunaler Vorgabe und dann so sparsam wie möglich.

Profesionelle Dokumentation im Winterdienst

Kosten & Leistungen — Winterdienst / Hausmeister (Richtwerte)

Richtwerte für Objekte im mittleren Preissegment (Region Südbaden: Freiburg → Weil am Rhein). Verbindliche Angebote gern auf Anfrage — wir erstellen Ihnen ein individuelles Preisangebot.

Leistung Typische Abrechnung Richtpreis (Netto) Wann empfohlen
Stundensatz Hausmeister (Regel-/Abrufdienst) €/Std. (1-2 Mitarbeiter) € 45 – € 75 / Std. Kurzfristiger Einsatz, kleinere Reparaturen, Objektkontrolle
Winterdienst — Gehwege (einmalig, pro Einsatz) Pauschale / Einsatz € 60 – € 180 / Einsatz* Kleine Wohnanlagen, Hauseingänge, kurze Wege
Winterdienst — Parkplätze / Hofflächen (pro Einsatz) Pauschale / Einsatz (nach Größe) € 150 – € 650 / Einsatz Garagenhöfe, Arbeitgeber-Parkplätze, größere Flächen
Saisonvertrag Winterdienst (Wohnanlage) Pauschale / Saison (Nov–März üblich) € 500 – € 2.500 / Saison WEGs, Immobilienverwaltungen – rechtssichere Abdeckung
Streuen / Auftausalz (Material & Einsatz) €/kg oder pauschal € 0,30 – € 1,20 / kg bzw. € 10 – € 60 Pauschale Zusatzkosten bei häufiger Anwendung
Bereitstellungs-/Anfahrtskosten für Notfall-Einsatz Pauschal / Fahrtkilometer € 20 – € 80 Außerhalb vereinbarter Zeiten oder Notfall-Einsatz
Aufpreis: Arbeit in großer Höhe / Hebebühne €/Std. Hebebühne + Bediener € 90 – € 250 / Std. (je nach Gerät) Großflächige Glasdächer, Fassadenarbeiten

*Einsatzpreise variieren nach Zugänglichkeit, Flächengröße und Schneemenge. Obige Werte sind Markt-Richtwerte im mittleren Segment (Südbaden). Angebote erstellen wir individuell — inkl. Leistungsbeschreibung, Haftungsregelung und SLA.

Wichtige Faktoren, die den Preis beeinflussen

  • Flächengröße & Lage: Langes Wegenetz, Rampen oder steile Flächen erhöhen Aufwand.
  • Frequenz & Reaktionszeit: Saisonvertrag vs. Einzelauftrag; Bereitschaftsdienste sind teurer.
  • Zugänglichkeit: Enge Zufahrten, Tore oder enge Parkbuchten erfordern manuelle Arbeit.
  • Ausrüstung & Technik: Hebebühne, Kehrmaschine oder Schneeschieber erhöhen Kosten.
  • Kommunale Vorgaben: Räumzeiten, vorgeschriebene Salt-Mix-Vorgaben oder Streuzonen können Mehrkosten bedeuten.
  • Haftung & Dokumentation: Rechtssichere Protokolle, Einsatznachweise und Versicherungen sind in B2B-Verträgen inkludiert und werden berechnet.

Wie Sie Kosten sparen können (Praxis-Tipps)

  • Abschluss Saisonvertrag: Bündelung mehrerer Objekte reduziert Anfahrten und senkt den Stundenpreis.
  • Flächenpriorisierung: Nur Hauptwege und Zugänge vertraglich regeln — Nebenflächen nach Bedarf.
  • Kombipakete buchen: Hausmeister + Winterdienst + Gartenpflege im Paket ist günstiger als Einzelleistungen.
  • Technische Verbesserung: Bessere Zufahrten, befestigte Wege oder Lagerorte für Räumgeräte reduzieren Aufwand.
  • Frühzeitige Planung: Vertragsabschlüsse vor Saisonbeginn sichern bessere Konditionen.

Hinweis: Alle Preisangaben sind unverbindliche Richtwerte (Netto). Tatsächliche Kosten hängen vom Objekt und Leistungsumfang ab. Wir erstellen Ihnen transparentes Festpreis- oder SLA-Angebot nach Besichtigung.

  • profesionelles Fachpersonal
  • Top Leistung, faire Preise
  • für Gebäude aller Art

Noch mehr als Schneeräumen und Salz verstreuen

Objektbetreuung von Sommer bis Winter

Als Fachpartner vieler Hausverwaltungen und öffentlicher Träger verstehen wir, dass gepflegte Gebäude, saubere Tiefgaragen und immergrüne Rasenflächen auf den Ruf und den Wert der Immobilie einzahlen.

Dazu eine gepflegte Außenanlage und das gute Gefühl, in einem Auftragnehmer alles abdecken zu können!

  • Komplettbetreuung von Wohn-, Geschäfts- und öffentl. Gebäuden
  • vollumfängliche Objektpflege inkl. kompletter Instandhaltung
  • Malerarbeiten, Reparaturen, Entrümpelungen

Der Traum jener guten Hausverwaltung, nur eine Anfrage entfernt. Jetzt unseren Service unverbindlich testen und dann fest beauftragen!

 

Objektbetreuung anfragen

Leistungsübersicht

Das Winterteam für alle Fälle

WEGs, Hausverwaltungen oder Wohnbaugesellschaften. Wenn Mieter und Anwohner versorgt und der Erhalt eines guten Rufs und des Immobilienwertes von Sommer bis Winter gefragt sind, sind wir zur Stelle.

Ein komplettes Angebot rund um Ihren Bedarf – die beste und effizienteste Lösung!

Eine Firma, eine Betreuung, ein Versprechen: Ihre Immobilie gepflegt und gehegt!

Zufriedener Bestandsverwalter hat uns beauftragt

Ihr Winterdienst für die Region Freiburg bis Weil am Rhein

So wird Ihre Immobilie winterfest

Angebot anfragen

Sie kontaktieren uns mit den Objektdaten (Lage, Größe der Gehwege, Anzahl der Zugänge).

Am Telefon können wir Ihnen oft direkt einen Preisrahmen nennen, per Mail erhalten Sie das Angebot binnen 2 Stunden.

Größere Aufträge, Anlagen oder Kombipakete besprechen wir auch immer gerne vor Ort.

Leistungsvereinbarung

Sind Sie mit dem Preis zufrieden, erhalten Sie die Leistungsvereinbarung von uns.

Wir definieren die individuellen Räumflächen, die Zeiten und das Streugut präzise im Vertrag. Auch die Dokumentation und Versicherungen sind hier garantiert.

Winterdienst und Dokumentation

Wir führen gewissenhaft aus. Bei Schneefall und oder Glätte dokumentiert das Team jede Aktion rechtssicher.

Uhrzeit, Wetter, durchgeführte Leistung, Bilder und Prozess sind rechtskonform und stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Transparente Abrechnung

Die Abrechnung für B2B-Kunden: erfolgt sauber gegliedert nach Leistungssektor, was Ihnen die Umlegung der Betriebskosten auf Mieter steuerlich und rechtlich erleichtert.

Als Privatperson oder bei Pflegestufe: richten wir entsprechend steuerlichem Vorteil aus oder helfen bei der Abrechnung mit der Krankenkasse.

Ihre Winterzeit gehört Tee und Lebkuchen

Denn Ihr Markgräfler Winterdienst regelt das!

Wir stehen Rede und Antwort zum Winterdienst

Rechtssicherheit, Pflichten und Maßnahmen: Der Winter bringt für viele Privatkunden, Gewerbetreibende und Grundstückseigner eine Fülle an Aufgaben mit.

Bei weiteren Fragen, einfach anrufen oder Kontakt aufnehmen.

Wir geben Rat und helfen Ihnen wintersicher zu bleiben!

Wer ist grundsätzlich zum Winterdienst verpflichtet?
Immer der Grundstückseigentümer. Als Eigentümer können Sie diese Pflicht (z.B. per Mietvertrag) auf Mieter übertragen. Als Verwaltung oder WEG sind Sie für die Organisation verantwortlich. Ein professioneller Dienstleister wie wir übernimmt diese Pflicht vertraglich für Sie.
Wann und wie oft muss ich in der Region Freiburg / Lörrach Schnee räumen?
Die genauen Zeiten legt Ihre Gemeindesatzung fest. Üblicherweise müssen Gehwege werktags bis 7:00 Uhr und an Sonn-/Feiertagen bis 8:00 oder 9:00 Uhr geräumt sein. Bei anhaltendem Schneefall muss mehrmals täglich, meist bis 20:00 Uhr, nachgeräumt werden.
Was passiert, wenn ich nicht räume und jemand stürzt?
Dann haften Sie als Eigentümer (oder der von Ihnen Beauftragte) für den entstandenen Personen- oder Sachschaden (Verletzung der Verkehrssicherungspflicht). Dies kann hohe Schadensersatzforderungen nach sich ziehen, die private Haftpflichtversicherungen oft nur decken, wenn keine grobe Fahrlässigkeit vorlag.
Wie sichert mich Ihr Service rechtlich gegen Haftungsansprüche ab?
Durch drei Bausteine: 1. Wir übernehmen die Pflicht vertraglich. 2. Wir führen den Dienst zuverlässig aus. 3. Wir führen ein lückenloses Einsatzprotokoll (Wann, Wo, Was), das Ihnen als gerichtsfester Nachweis dient, dass Sie Ihrer Pflicht nachgekommen sind.
Wie werden die Kosten für den Winterdienst berechnet?
Für B2B-Kunden (Hausverwaltungen, Gewerbe) bieten wir meist saisonale Pauschalen an. Diese decken alle Einsätze der Saison ab und sind für Sie budgetierbar und umlagefähig. Für Privatkunden sind auch Abrechnungen pro Einsatz oder auf Stundenbasis möglich.
Können die Kosten für den Winterdienst auf die Mieter umgelegt werden?
Ja, die Kosten für den externen, professionellen Winterdienst sind als “kalte Betriebskosten” (gemäß BetrKV) voll auf die Mieter umlagefähig, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Unsere transparente Abrechnung erleichtert Ihnen die Nebenkostenabrechnung.
Was ist im Service “Winterdienst” genau enthalten?
Unser Standardpaket umfasst das Schneeräumen von Gehwegen, Eingängen und Zufahrten sowie das Streuen mit abstumpfenden Mitteln (Splitt/Sand) oder Salz (wo erlaubt). Optional bieten wir Dachentlastung, Eiszapfen-Entfernung und die Streugut-Entsorgung im Frühjahr an.
Verwenden Sie Salz oder Splitt? In Freiburg ist Salz ja oft verboten.
Wir halten uns strikt an die lokalen Satzungen. Im Stadtgebiet Freiburg und vielen anderen Gemeinden im Markgräflerland ist der private Einsatz von Salz auf Gehwegen verboten. Wir nutzen primär umweltfreundliche, abstumpfende Mittel wie Splitt oder Granulat. Salz kommt nur bei extremer Glätte (z.B. Eisregen) und nur dort zum Einsatz, wo es erlaubt ist.
Bin ich als Privateigentümer auch im Urlaub oder bei Krankheit von der Pflicht befreit?
Nein. Die Räumpflicht besteht immer. Sie müssen bei Abwesenheit oder Krankheit für eine zuverlässige Vertretung (z.B. Nachbarn oder einen professionellen Dienst) sorgen. Sonst haften Sie bei einem Unfall voll.
Bin ich verpflichtet, Schnee vom Dach entfernen zu lassen?
Eine generelle Pflicht nicht, aber eine situative: Wenn die Gefahr besteht, dass Dachlawinen oder Eiszapfen auf öffentliche Wege oder Eingänge stürzen, müssen Sie die Gefahr beseitigen (lassen) oder den Bereich absperren. Wir übernehmen die sichere Entfernung für Sie.
Wie schnell sind Sie bei plötzlichem Schneefall in Weil am Rhein oder Lörrach vor Ort?
Unsere Tourenplanung ist auf die Region Lörrach und das Markgräflerland optimiert. Wir überwachen die Wettervorhersagen und sind bei Schneefall oder Glättebildung frühzeitig unterwegs, um die vertraglich vereinbarten Zeiten (z.B. 7:00 Uhr) einzuhalten.
Bieten Sie auch die Frühjahrsreinigung (Streugut-Entfernung) an?
Ja. Die Entfernung des ausgebrachten Streuguts im Frühjahr ist oft Teil der gesetzlichen Pflicht (Verursacherprinzip). Wir bieten das Kehren und Aufnehmen des Splitts als optionale Zusatzleistung im Frühjahr an.
Was ist der Unterschied zwischen “Hausmeister-Winterdienst” und einem reinen Räumdienst?
Als Hausmeisterservice sehen wir oft mehr. Wir räumen nicht nur den Weg, sondern prüfen bei Bedarf auch, ob Pflanzen winterfest gemacht werden müssen, ob Elektronik geschützt ist oder ob sich Eiszapfen an der Dachrinne bilden. Es ist ein ganzheitlicherer Ansatz zum Schutz Ihrer Immobilie.
Was passiert, wenn Ihr Team den Einsatz verpasst oder zu spät kommt?
Durch die Beauftragung eines Profis liegt das Haftungsrisiko bei uns. Unsere Betriebshaftpflichtversicherung ist speziell für Schäden durch Winterdiensteinsätze ausgelegt. Dank unserer Tourenplanung und Dokumentation minimieren wir dieses Risiko jedoch von vornherein.
Benötigen Sie einen Lagerplatz für Streugut auf meinem Grundstück?
Bei größeren Objekten (WEGs, Gewerbe) ist es oft sinnvoll, einen Streugutbehälter vor Ort zu deponieren, um Reaktionszeiten zu verkürzen. Bei kleineren Privatobjekten bringen unsere Fahrzeuge das Streugut meist direkt mit.