Hausmeisterservice: Kosten, Preise, Wirtschaftlichkeit & wo Sie sparen können

Wir erklären Ihnen, was ein professioneller Hausmeisterservice für Objekte in Freiburg, Lörrach und Umgebung kostet.

Fachwissen und Insidertipps aus 20 Jahren Tätigkeit als Hausmeisterservice:

  • Welche Preismodelle stehen zur Auswahl?
  • Preis und Leistung: Wann lohnt sich ein Hausmeister überhaupt?
  • Worauf sollten Sie bei den Angeboten achten
  • Was kann auf Mieter und Anwohner umgelegt werden?
  • Und wie holen Sie das meiste für die Steuererklärung raus?

Das und noch ein bisschen mehr geben wir heute preis. Wir wünschen lehrreiche Minuten!

Transparente Rechnung für Hausverwaltung für Umlagen auf Mieter

Für Schnellleser

Zusammenfassung: Kosten und Nutzen von Hausmeisterdiensten

Ein verlässlicher Hausmeisterservice ist selten ein Kostenfaktor, sondern eine Investition in den Werterhalt Ihrer Immobilie und die Entlastung Ihrer Verwaltung.

Der übliche Hausmeisterservice verlangt folgende pauschalen Kosten:

  • Pro Stunde nimmt ein regionaler Hausmeisterdienst zwischen 30,– € und 50,– €
  • Monatlich liegen kleinere Objekte mit 10 bis 20 Wohneinheiten zwischen 900,– € und 1.500,– €
  • große Objekte ab 30 Wohneinheiten aufwärts kommen je Leistungsumfang auf bis zu 4.000,– €
  • Quadratmeterpreise liegen im Schnitt zwischen 0,40,-€ und 0,80,-€ pro Quadratmeter und Monat

Neben den reinen Personalkosten, sollten Sie Anfahrten, Material (Streusalz, Werkzeug etc.) Wochenendzuschläge, Notdienste und mögliche Pauschalkosten berücksichtigen.

Ein guter Hausmeisterservice trennt die Positionen der Rechnung korrekt auf und erleichtert Ihnen so die Jahresendabrechnung und natürlich den steuerlichen Aspekt.

Die 4 Preismodelle der Hausmeisterdienste

In unserem Insiderbeitrag »Was kostet eine professionelle Reinigung« haben wir schon über die diversen Faktoren geschrieben, die eine Kalkulation beeinflussen.

Hausmeisterdienste berechnen meist anhand folgender Faktoren:

  • Lage des Objekts (Anfahrt)
  • Objektgröße (m2 Außenanlage, Menge Wohneinheiten etc.)
  • Alter der Immobilie und Zustand
  • sowie gewünschter Leistungsumfang

Dabei bedient sich ein Hausmeisterservice meistens einem von 4 Preismodellen.

Die monatliche Pauschale (Das B2B-Standardmodell)

Kleine Hausmeisterdienste in der Region setzen gerne auf einen Pauschalpreis. Gerade für kleine Wohngebäude mit maximal 4 bis 8 Wohneinheiten, wenig Außenfläche und überschaubarer Leistungen bietet sich dieses Modell an.

Meistens definiert der Service hier einen festen Leistungskatalog:

  • Routinekontrollen im Treppenhaus und Keller
  • Kleinere Reinigungsarbeiten wie Treppenhauswischen
  • Laubblasen und kleinere Grünpflege

Für private Eigentümergemeinschaften und kleine Hausverwaltungen ist hier eine gute Preis-Leistung vorhanden.

2 Reinigungskräfte amüsieren sich bei der Arbeit

Abrechnung nach Stundenbasis

Die Stundenbasis ist ein gängiges Modell bei flexiblem Bedarf. Auch wir nutzen für unseren mobilen Hausmeisterservice die Abrechnung auf Stundenbasis.

Sind Sie bei einer Hausverwaltung tätig, ist hier Vorsicht geboten: Feste Auftragnehmer können bei kleineren Aufträgen außerhalb des Leistungsumfangs auf Stundenbasis abrechnen.

  • Kleinreparaturen, die nicht vertraglich geregelt sind
  • spontane Mehraufwendung durch Reinigungsarbeiten
  • oder nicht vereinbarte, aber spontan notwendige Winterdienstleistung

Das wären typische Fälle für einen Rapportzettel. Oftmals fällt dabei der Stundenlohn höher aus, als wenn die pauschale Vereinbarung heruntergerechnet wird.

Stundensätze für qualifizierte Hausmeistertätigkeiten liegen oft zwischen 40 € und 55 €. Daher sollten Sie Mehraufwände immer vorab im Leistungsvertrag festlegen lassen!

Zufriedene Hausbesitzer haben Haus streichen lassen

Saisonpauschalen (besonders zur Winterzeit)

Saisonpauschalen bieten sich an, wenn zusätzliche Aufgaben vom Auftraggeber nicht ausgeführt werden können, oder Ihre Mieter sich, beispielsweise beim Winterdienst, dem Aufwand verweigern möchten.

Dieses Pauschal-Modell:

  • deckt alle Leistungen für eine Saison ab
  • ist unabhängig von der Einsatzhäufigkeit
  • erlaubt Ihnen, aber auch dem Anbieter variable Kostenplanung

Im Winter bietet diese Variante mehr Kostensicherheit bei der Streu- und Räumpflicht und im Frühjahr kann so der zusätzlich anfallende Grünschnitt pünktlich stattfinden.

Der Winterdienst in Ihrer Region obliegt dabei unterschiedlichen Vorgaben je Gemeinde. Besonderheiten bei den Zeiten oder im Leistungsumfang sollten auch in den Pauschalen ausgewiesen sein.

Schnee vom Dach räumen zur Verkehrssicherheit

Besonders beim Winterdienst können Sie Kosten sparen!

Je nach Standort und Lage variieren die Preise für einen zuverlässigen Winterdienst. Fakt bleibt dabei, je näher am wahrscheinlichen Schneefall, desto teurer werden die Preise!

Die Nachfrage steuert den Preis und hier lohnt sich frühzeitig Aufträge zu vereinbaren.

Winterdienste verlangen pro Saison und Objektgröße:

  • bei kleinen Objekten bis zu 200,-€ pro Einsatz
  • bei größeren Anlagen und Grundstücken schon mal bis zu 800,-€
  • einzelne Räumdienste und Salzstreuen pro Einsatz zwischen 50,-€ und 120,-€

Der Preisvergleich lohnt sich und je früher Sie buchen, desto sicherer sind Sie in der Kostenkontrolle!

Abrechnung nach Quadratmeter

Vielleicht ist Ihnen das von Malerarbeiten oder Unterhaltsreinigungen bekannt: Der Dienstleister will wissen, wie viel m2 Fläche es zu betreuen gilt.

Zu beachten gibt dabei, dass dieses Modell wird nicht für die Vollbetreuung, sondern für klar definierte Teilleistungen wie die Treppenhausreinigung oder die Gartenpflege genutzt.

  • Reinigungen liegen oft zwischen 1,50 € und 3,00 € pro m² und Reinigungszyklus
  • Rasenmähen liegt weit unter 1,-€ pro m², Heckenschneiden liegt zwischen 1 € bis 2 € pro m²
  • Bei der pauschalen Objektbetreuung kalkulieren Anbieter mit 0,50 € bis 1,20 € je Objekttyp

Die Vorteile sind eine wirklich extrem klare Berechnung und maximale Transparenz.

Die Aufwände sind allerdings sehr hoch, weswegen abseits von städtischen Gebäuden so gut wie nie ein Angebot pro Quadratmeter abgegeben wird.

Austausch mit WEG-Mitglied
Preismodell Typische Anwendung Leistungsumfang Preisrahmen / Besonderheiten
1. Monatliche Pauschale Mehrfamilienhäuser mit 4–8 Wohneinheiten, kleine WEGs Treppenhauskontrolle, kleine Reinigungen, Laub & Grünpflege Fester Preis pro Monat, klare Kalkulation, gute Planbarkeit
2. Stundenbasis Flexible oder unregelmäßige Einsätze Kleinreparaturen, Sonderreinigungen, Zusatzaufträge Ø 40–55 €/Std. — Mehraufwand vorher vertraglich festlegen!
3. Saisonpauschale Winterdienst oder saisonale Gartenpflege Räumen, Streuen, Laub- & Grünschnittarbeiten je Saison Fixpreis pro Saison: ca. 200–800 € je Objektgröße
Einzel-Einsätze 50–120 €
4. Quadratmeter-Modell Teilleistungen (z. B. Reinigung oder Rasenpflege) Treppenhausreinigung, Rasenmähen, Heckenpflege Reinigung: 1,50–3,00 €/m²
Gartenpflege: 0,50–2,00 €/m²
Klare, aber aufwändige Kalkulation

Was kostet es, keinen Hausmeister zu haben?

Ein professioneller Hausmeisterservice, der Ihre Objekte in Schuss hält, kostet monatlich Geld. Das ist Fakt, aber ist dieses Geld auch gut angelegt? Sie wären überrascht, wie oft wir mit dieser Frage konfrontiert werden.

Die wahren Kostenträger sind allerdings Reparaturstau, Verschiebungen und Mieterunzufriedenheit.

 

Lohnt sich ein Hausmeister?

Ein guter Hausmeister lohnt sich alle Mal! Besonders wenn es darum geht neben Mieter, Kunden und Besuchern auch Ihren Ruf als Hausverwaltung zu schützen.

  • Schnelle Reparaturen zeugen von Sorgfalt und davon, dass sich gekümmert wird
  • Ein gepflegtes Objekt macht einen besseren Eindruck und erhöht die Lebensqualität
  • Die reguläre Instandhaltung tut ihr übriges, den Werterhalt der Immobilie zu sichern

Die beste Lösung, um wirklich eine Entlastung zu spüren, ist die vollumfängliche Objektbetreuung.

Wir sparen am Preis, nicht am Objekt

Wie Investitionen in den Hausmeisterdienst bares Geld sparen

Angenommen, Sie haben keinen Hausmeisterdienst und ein unbemerkter kleiner Mangel entwickelt sich zu einer Kostenfalle.

Dazu kommt natürlich die objektive Wertminderung bei unsauberen Müllplätzen, ungepflegten Rasen oder Stolpergefahren bei lockeren Pflastersteinen.

Die Kalkulation macht es vor:

  • Wird der Schnee nicht vom Dach entfernt, könnte das Glas durchbrechen
  • die Folge ist ein neues Vordach oder schlimmer, Gerichtskosten wegen Personenschaden

Auch Probleme an der Heizung, offene Leitungen an der Außenbeleuchtung oder Schäden an der Fassade sind gängige Probleme, die unerkannt schnell, sehr teuer werden!

Der routinierte Hausmeister ist also in Sachen Objektinstandhaltung echtes Risikomanagement.

Hausmeisterservice repariert Briefkastentüre

Ein weiteres Risiko ist die Mieterfluktuation:

Ohne zuverlässige Objektbetreuung können weitere Mehrkosten durch Unzufriedenheit der Mieter, Fluktuation oder Imageschäden dazukommen.

  • Mängel am Aufzug, der Türe oder der Außenbeleuchtung sind mühselig
  • Schmutz oder Schmierereien mindern den Anlagenwert
  • ein Nichteinhalten der Hausordnung birgt zu dem versicherungstechnische Risiken

Die Folge ist absehbar. Als Verwaltung müssen Sie ständig selbst vor Ort sein und durchgehend allem hinterherlaufen.

Die beste Lösung ist der MGD Full Service Vertrag

Ein tropfender Boiler, der nicht gemeldet wird, kann Sie schnell weit über 500 € kosten und die gesamte Heizungsanlage lahmlegen.

Die gute Nachricht: unser Hausmeister bemerkt’s beim wöchentlichen Rundgang, bevor der Wasserschaden entsteht.

  • Das Team meldet das Problem
  • koordiniert den zuständigen Heizungsbauer
  • und verhindert teure Folgeschäden

Die Mieter merken nichts, Sie bekommen einen kurzen Bericht und Ihr Objekt ist sicher!

Full Service anfragen

Was passt zu welcher Immobilie?

Pauschalvertrag vs. Einzelabrechnung

Der Pauschalvertrag basiert auf dem bereits erklärten Pauschalangebot für die Hausmeisterleistungen. Die Einzelabrechnung ist detailliert und planbar, umfasst aber mehr Aufwand und Kontrollpflichten auf Seiten der Buchhaltung.

Als Vermieter legen Sie Hausmeisterkosten in der Regel nach § 556 BGB als Betriebskosten auf Mieter um. Entscheidend dafür ist die Betriebskostenverordnung (BetrKV), der § 2.

Hier ist festgehalten, was für Arbeiten umlagefähig sind und welche nicht. Bei einem Vertrag mit Ihrem Hausmeisterdienstleister müssen Sie nachweisen, welche Arbeiten umgelegt werden.

Pauschal-Hausmeisterverträge ohne Aufschlüsselung genügen daher nicht!

Auch die Erhöhungsklausel nach § 560 BGB ist wichtig und darf in keinem der beiden Fälle vernachlässigt werden. Sonst entgeht Ihnen das Recht, Mehrkosten auszugleichen.

 

Gesetzliche Grundlagen – kurz erklärt

Thema Rechtsgrundlage Kurz erklärt
Umlagefähigkeit von Hausmeisterkosten § 2 Nr. 14 BetrKV Laufende Tätigkeiten (Reinigung, Pflege, Winterdienst) sind umlagefähig. Keine Umlage für Reparaturen oder Verwaltung.
Vertragsgestaltung Hausmeisterdienst § 611a BGB Hausmeisterverträge sind Dienstverträge – es wird die Leistung geschuldet, nicht der Erfolg.
Nebenkostenabrechnung §§ 556 ff. BGB Nur wirtschaftlich angemessene, regelmäßig anfallende Kosten dürfen abgerechnet werden.
Transparenzpflicht gegenüber Mietern § 259 BGB Vermieter müssen belegen können, welche Leistungen erbracht und wie sie abgerechnet wurden.
Steuerliche Absetzbarkeit § 35a EStG Privat: 20 % von max. 20.000 € absetzbar. Eigentümer: volle Betriebsausgaben.
Kontrollpflichten der Verwaltung § 27 WEG Verwalter müssen regelmäßige Kontrolle und Instandhaltung sicherstellen – auch über Dienstleister.
Arbeitssicherheit & Haftung §§ 823 / 831 BGB Eigentümer haften bei fehlerhafter Beauftragung oder mangelnder Kontrolle (z. B. bei Räumpflicht).

Pauschalvertrag (ideal für Verwalter & WEGs)

Bei normalgroßen Objekten mit regelmäßigen Routineaufgaben fahren unsere Kunden immer mit einem Pauschalvertrag. Sie zahlen einen festen monatlichen Betrag, meist für eine feste Summe an Einsatzstunden.

Die Vorteile sind klar:

  • Genaue Kalkulation monatlicher Kosten
  • Kontrollen sind festgelegt und erhalten den Objektwert
  • Nebenkostenabrechnungen sind einfach zu handhaben

Wichtig beim Pauschalvertrag: Damit die Kosten umlagefähig bleiben, muss im Vertrag genau stehen, welche Aufgaben der Hausmeister erledigt (z. B. Reinigungen oder Gartenpflege).

Fehlt diese Aufschlüsselung, kann ein Mieter die Umlage ablehnen.

Kundehandwerker an einem Lueftungsschacht

Einzelabrechnung (Privathäuser und flexibler Bedarf)

Als Senior, kleine WEG mit bis zu 6 Wohneinheiten oder bei sehr wenig Grundstücksfläche ist die flexible Einzelabrechnung eine gute Wahl. Besonders kleine Wohnobjekte und Arztpraxen bitten uns häufig um dieses Modell.

Die Vorteile liegen in den Freiheiten:

  • Aufträge fallen dann an, wenn wirklicher Bedarf herrscht
  • monatliche Fixkosten entfallen, das bietet mehr Kostenkontrolle

Hier verweisen wir allerdings auch auf Nachteile:

  • Größere Anliegen erfordern Angebotsvergleiche und damit Zeit
  • Spontane Einsätze und Notfälle sind oftmals recht teuer
  • Einsatzzeiten sind weniger planbar und abhängig der Kapazitäten beim Anbieter

Wir empfehlen Ihnen da immer die Bündelung von Leistungen (Hausmeister + Reinigung + Gartenpflege) und bestenfalls frühzeitige Terminplanung.

Das spart Ihnen im Nachhinein der Erfahrung nach zumindest bei uns bis über 300,-€ Euro!

Bodenpflege mit Maschinen

Unser Vorschlag für Hausverwaltungen und Gewerbekunden

Wir empfehlen Kunden ein Hybridmodell

Ein fester Pauschalpreis deckt alle Basisleistungen ab. Zusatzarbeiten wie Entrümpelung oder Kleinreparaturen werden dann transparent nach Stunden abgerechnet.

So kombinieren Sie Planungssicherheit mit Flexibilität und sparen oft bis zu 20 % gegenüber Einzelvergaben.

Fallstricke vermeiden! So wird alles abgesichert:

  1. Kein Vertrag ohne genaue Leistungs- und Aufgabenbeschreibung
  2. Verwaltungskosten separieren und nicht pauschal ausweisen
  3. Anpassungsklausel § 560 BGB berücksichtigen
  4. Rapport- oder Einsatznachweise fordern und verbindlich machen

Und besonders bei Winterdiensten. Lassen Sie sich Arbeiten nach der betroffenen Gemeindesatzung garantieren!

Vertragstipps nach Immobilientyp

Immobilientyp Empfohlene Vertragsart Vorteile & Hinweise
Kleine Eigentümergemeinschaft (bis 10 Einheiten) Einzelabrechnung oder Mini-Pauschale Ideal bei geringem Aufwand. Reinigung, Garten, Winterdienst einzeln buchbar. Spart Fixkosten bei Eigenleistung.
Mittlere Hausverwaltung (10–50 Einheiten) Pauschalvertrag mit Leistungsplan Planungssicherheit, feste Ansprechpartner. Leistungsumfang klar regeln (Kontrollintervalle, Bereitschaftsdienst).
Großer Bestandshalter / Wohnungsbaugesellschaft Hybridmodell (Pauschale + Sonderleistungen nach Aufwand) Routineaufgaben pauschal, Sonderaufträge flexibel. Spart bis zu 20 % durch gebündelte Services.
Gewerbeimmobilie / Bürokomplex Objektbezogener Servicevertrag mit SLA Fokus auf Reaktionszeiten, Ordnung, Sicherheit. Regelmäßige Reportings und feste Ansprechpartner empfohlen.
Öffentliche Gebäude (Schulen, Kitas, Rathäuser) Jahrespauschale mit Wartungsintervallen Ausschreibungspflicht (VOL/A) beachten. Qualifikation & Versicherung nachweisen. Klare Pflichten bei Verkehrssicherheit.

Spartipps rund ums Thema Hausmeister und Betriebskosten

Abgesehen einer vorausschauenden Planung und der Wahl eines guten Hausmeisterservices gibt es noch ein paar Tipps, die selbst von den Besten immer wieder übersehen werden. Daher ein kleiner Auffrischungskurs.

 

1. Umlagefähige Betriebskosten nach § 2 BetrKV

Sie wissen bereits: Nur die in der Betriebskostenverordnung (§ 2 BetrKV) aufgeführten Kostenarten dürfen auf die Mieter umgelegt werden. Und auch nur dann, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist (§ 556 BGB).

Zumindest folgende Leistungen sollten auf der Abrechnung Ihres Hausmeisters stehen:

  • Reinigungskosten (z. B. Treppenhaus, Gemeinschaftsflächen)
  • Gartenpflege (Rasen, Sträucher, Bäume)
  • Winterdienst (Schnee- und Eisbeseitigung, Streupflicht) und Mülltonnen
  • Kontroll- und Überwachungsdienste (regelmäßige Rundgänge, Funktionskontrollen)

Nicht umlagefähige Leistungen wie Reparaturen, Instandhaltungen und Material sollten Sie immer separiert abrechnen lassen. Das spart viel Zeit in der Buchhaltung.

 

2. Wir verweisen gerne auf steuerliche Vorteile

Laufende Hausmeister- und Betriebskosten sind als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben steuerlich abziehbar. Das gilt für Vermieter einzelner Wohnungen wie auch für Eigentümer ganzer Wohn- und Geschäftshäuser.

Hier können Sie auch die Reparaturen dann sofort oder verteilt geltend gemacht werden. Diese zählen als Erhaltungsaufwand.

Nutzen Sie den Hausmeisterservice als Privatperson? Dann ist der § 35a EStG für haushaltsnahe Dienstleistungen mit 20 % der Arbeitskosten, bis max. 4.000 € pro Jahr, steuerlich absetzbar.

So unterstützen wir beispielsweise als Dienstleister für Pflegebedürftige unsere Mitmenschen im Markgräflerland!

Als Wohneigentümergemeinschaft können Sie die Kosten über das Hausgeld auf die Mieter verteilen. Lediglich nicht umlagefähige Leistungen verbleiben dann im Topf der WEG.

3. Hebelwirkung nutzen und durch Bündelung Kosten sparen

Unser größter Vorteil ist gleichzeitig die größte Ersparnis unserer Kunden!

Als Volldienstleister mit professionellen Fachkräften in Festanstellung können unsere Kunden von Freiburg bis Weil am Rhein Leistungen bündeln:

  • Hausmeisterservice inklusive Gartenpflege
  • Unterhaltsreinigung
  • Reparaturen, Renovationen und Malerarbeiten

Bieten Ihre Dienstleister vergleichbare Qualität, sichern Sie sich damit geringen Verwaltungsaufwand, klarere Abrechnung und schnelle Reaktionszeiten.

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Unterhaltsreinigung Büroräume in Freiburg

So erkennen Sie einen guten Hausmeisterservice

Nicht selten wechseln Eigentümer, Verwaltungen und selbst öffentliche Träger zu uns. Oftmals verstehen wir auch warum und zeigen, was einen guten Hausmeister ausmacht.

Dabei erzählen wir auch aus unseren eigenen Fehlern auf dem Weg zum Kundenliebling!

 

Die Leistungsvereinbarung ist klar und verständlich

Sie wissen nun, wie Sammel- und Mischpositionen getrennt sein müssen. Ein guter Hausmeisterdienst rechnet klar und transparent ab.

Leistungen sind gestaffelt nach dem, was Sie umlegen können und was nicht. Auch sind Kostenpunkte erklärt und die Abrechnung gleicht der Vereinbarung.

Kommunale Satzungen sind bekannt

In Freiburg gelten andere Streuzeiten als in Lörrach. Rheinfelden (Baden) ist etwas lockerer beim Überhang von Hecken als Bad Krozingen und in Bad Bellingen (Kurort) sind Laubbläser vor 8 Uhr nicht gern gehört.

Auch die Abfallwirtschaft in Lörrach regelt manches anders als in der Region Freiburg. Kommunale Satzungen können zusätzliche Pflichten bzw. Gebühren auslösen.

Ein guter Hausmeister kennt diese Feinheiten aus dem Effeff und weist notfalls darauf hin.

Dokumentationen und Berichte kommen automatisch

Heizungsprotokolle, Streunachweise im Winter und Schadensaufnahme mit Berichterstattung. Klare Indikatoren, da arbeitet jemand sehr gewissenhaft.

Ein guter Hausmeisterdienst behandelt Ihr Objekt wie sein eigenes Zuhause. Sie müssen regelrecht spüren: Die wollen Ihr Objekt pflegen!

Dabei geht es nicht nur um die rechtliche Absicherung Ihrerseits, sondern auch um das Informieren. Denn am Ende vertrauen Sie dem Service und seiner Arbeit.

Passende Betriebshaftpflichtversicherung

Ihr Hausmeister kann auch ein Einzelunternehmen sein, mit auch nur 1 bis 3 Angestellten. Eine solche Unternehmung kann meist keine großen Gebäude und hohe Verantwortungen decken.

Gute Firmen weisen dann darauf hin, dass Ihre Versicherungsleistungen den Bedarf Ihres Objekts überschreiten, oder merken Mehrkosten für die erhöhte Ausgleichssumme an.

Große Betriebe wie wir hingegen können jederzeit auf Wunsch einen ausreichenden Nachweis vorzeigen.

Sie merken es schon, die Auswahl guter Hausmeister ist mehr als eine reine Preisfrage!

Damit machen wir uns an die wichtigsten Fragen und Antworten.

FAQ zu Hausmeisterpreisen, Abrechnung und Leistung

Zusammenfassend finden Sie nochmal typische Fragen zum Thema und zu diesem Beitrag. Und wenn noch was offen bleibt, einfach anrufen oder uns kontaktieren.

Wie setzen sich die Kosten für einen Hausmeisterservice zusammen?

Die Kosten basieren auf mehreren Faktoren:

  • Objektgröße & Zustand: Größere oder ältere Objekte benötigen mehr Betreuungsaufwand.
  • Leistungsumfang: Ein “Basis-Paket” (z.B. nur Treppenhausreinigung & Technik-Check) ist günstiger als ein Full-Service-Paket (inkl. Gartenpflege, Winterdienst & Kleinreparaturen).
  • Frequenz: Wie oft sollen wir vor Ort sein? Tägliche Kontrollgänge kosten mehr als wöchentliche.
  • Lage & Erreichbarkeit: Die Anfahrtswege in Regionen wie Freiburg, Lörrach oder Müllheim fließen in die Kalkulation ein.

Deshalb erhalten Sie von uns kein Standardangebot, sondern eine maßgeschneiderte Kalkulation für Ihr Objekt.

Können alle Hausmeisterkosten auf die Mieter umgelegt werden?

Nein, das ist der häufigste und teuerste Irrtum. Es gilt eine strikte Trennung:

  • Ja (umlagefähig): Laufende Betriebskosten gemäß § 2 BetrKV. Dazu zählen typische Hausmeistertätigkeiten wie die Reinigung von Allgemeinflächen, Gartenpflege, Winterdienst, Mülldienst und die Kontrolle der Haustechnik.
  • Nein (nicht umlagefähig): Kosten für Reparaturen, Instandhaltung und Instandsetzung. Diese sind vom Eigentümer zu tragen. Auch reine Verwaltungstätigkeiten sind nicht umlagefähig.

Voraussetzung für die Umlage ist immer eine gültige Vereinbarung im Mietvertrag.

Warum kann ich Reparaturkosten nicht auf die Mieter umlegen?

Der Gesetzgeber definiert Reparatur- und Instandhaltungskosten nicht als “laufende Betriebskosten”, sondern als Kosten, die dem Eigentümer zur Erhaltung seines Eigentums entstehen. Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) listet abschließend auf, was umgelegt werden darf – Reparaturen gehören nicht dazu.

Unser Service für Sie: Unsere Rechnungen weisen umlagefähige Leistungen (z.B. “Treppenhausreinigung”) und nicht umlagefähige Posten (z.B. “Reparatur Türschloss WE 05”) immer getrennt und transparent aus. Das gibt Ihnen maximale Rechtssicherheit bei Ihrer Nebenkostenabrechnung.

Was ist für meine Hausverwaltung besser: Pauschalvertrag oder Einzelabrechnung?

Für Hausverwaltungen und WEGs empfehlen wir fast immer eine Monatspauschale. Sie bietet absolute Kostenkontrolle und Budget-Sicherheit für die Nebenkostenabrechnung. Alle vereinbarten Regelleistungen (Reinigung, Kontrollen, Garten) sind damit abgedeckt.

Eine Einzelabrechnung (Stundenbasis) eignet sich nur für unregelmäßige Sondereinsätze (z.B. eine einzelne Entrümpelung) oder sehr kleine Objekte mit minimalem Bedarf. Für die laufende Objektbetreuung ist sie unkalkulierbar und meist teurer.

Wie werden Hausmeisterkosten pro Quadratmeter (m²) berechnet?

Eine Abrechnung der kompletten Objektbetreuung pro Quadratmeter ist unüblich und oft irreführend, da der technische Aufwand (z.B. eine Heizungsanlage) nicht von der Wohnfläche abhängt.

Das m²-Modell wird jedoch sehr häufig für klar definierte Teilleistungen genutzt. Typische Beispiele sind:

  • Gebäudereinigung (z.B. 1,80 €/m² pro Reinigungszyklus für das Treppenhaus)
  • Gartenpflege (z.B. 0,50 €/m² für die Rasenpflege pro Mähvorgang)
Was ist ein fairer Stundenlohn für Hausmeisterarbeiten?

Seriöse Stundensätze für qualifizierte Hausmeister-Fachkräfte (nicht nur Hilfsarbeiter) liegen in unserer Region (Baden-Württemberg) typischerweise zwischen 40 € und 55 € (netto). Diese Sätze decken nicht nur den Lohn, sondern auch Fahrzeugkosten, Werkzeuge, Versicherungen, Verwaltung und Anfahrt.

Vorsicht bei Dumping-Angeboten: Diese gehen oft mit mangelnder Qualifikation, fehlendem Versicherungsschutz oder späterer Nachberechnung einher.

Gibt es Preisunterschiede zwischen Freiburg, Lörrach und Müllheim?

Ja, leichte Unterschiede gibt es. In städtischen Gebieten wie Freiburg-Mitte sind die Kosten (z.B. durch Anfahrt, Parkraumbewirtschaftung) tendenziell etwas höher als im ländlichen Markgräflerland. Durch unseren zentralen Standort in Auggen und unsere effiziente Tourenplanung können wir diese Unterschiede jedoch minimieren und faire, einheitliche Konditionen im gesamten Dreiländereck anbieten.

Lohnt sich ein Full-Service-Paket (Objektpflege) wirklich?

Ja, besonders für B2B-Kunden. Der größte Hebel ist nicht der Preis, sondern die Wirtschaftlichkeit. Wenn Sie Hausmeister, Reinigung, Garten und Winterdienst einzeln an vier verschiedene Firmen vergeben, haben Sie viermal so hohen Koordinations- und Verwaltungsaufwand.

Durch die Bündelung (siehe unsere Objektpflege) erhalten Sie einen Ansprechpartner, eine Rechnung und profitieren von deutlichen Synergieeffekten, was die Gesamtkosten nachweislich senkt.

Was ist der Unterschied zwischen Instandhaltung und Objektbetreuung?

Vereinfacht gesagt:

  • Objektbetreuung (umlagefähig): Ist die laufende “Pflege”. Dazu gehören Kontrollgänge, Reinigung, Gartenpflege, Mülldienst, Winterdienst. Sie dient der Aufrechterhaltung der Funktion und Ordnung.
  • Instandhaltung (nicht umlagefähig): Ist die “Reparatur”. Dazu gehört der Austausch defekter Teile (z.B. ein neues Türschloss, eine neue Heizungspumpe) oder die Behebung eines Schadens.

Unser mobiler Hausmeisterservice führt im Rahmen der Objektbetreuung auch Kleinreparaturen durch, diese werden aber (wie gesetzlich vorgeschrieben) separat als Instandhaltung ausgewiesen.

Unser Fazit – gute Hausmeister sind eine Menge wert

Testen Sie guten Service per Flex-Tarif mit Markgräfler Dienstleistungen

Einfach und flexibel, immer dann wo nötig und in genau dem Umfang, den Sie benötigen. Wir empfehlen vor jedem Wechsel des bestehenden Hausmeisters eine Testphase.

  • Überprüfen Sie die Leistungen und Preise
  • Nehmen Sie klare Notiz der Qualität ausgeführter Arbeiten
  • Achten Sie auf Kontrollzettel, Ordnung und Sauberkeit

Wenn alles überzeugt, dann steht Ihrem neuen Hausmeister nichts im Weg.

 

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