Private Putz- & Haushaltshilfe per Entlastungsbetrag sichern
Wir bieten förderfähige Reinigungskräfte für Pflegebedürftige im Markgräflerland!
- anerkannt und förderfähig nach § 45b SGB XI
- unterstützend bei der Abrechnung über Ihre Krankenkasse
- für die Pflegestufen 1 bis 5 vergünstigt
Gefördert über den Entlastungsbetrag Ihrer Krankenkasse
Alles Wichtige auf einen Klick oder Tipp
- Warum lohnt sich das?
- Unser Putzservice für Pflegehaushalte
- Unsere Gartenpflege
- Kann ich eine Haushaltshilfe wie euch beauftragen?
- Unser Service für Ihren Vorteil
- So funktioniert die Abrechnung
- Weitere hilfreiche Infos zum Thema
Haushaltsnahe Dienstleistungen für Ihre Entlastung
Trotz Anspruch nutzen viele Betroffene den Entlastungsbetrag nicht
Der Entlastungsbetrag wurde am Januar 2025 auf 131 € pro Monat angehoben. Im Jahr sind das 1.572 €, die Ihnen zustehen sich den Alltag zu erleichtern.
Einmal kurz und knapp:
- Leistungen wie Putzen, Fensterreinigung, Gartenpflege sind durch den Entlastungsbetrag gedeckt
- das entspricht bei uns im Schnitt 3 Std. für die private Haushaltsreinigung
- deswegen bieten wir reduzierte Stundensätze für Pflegebedürftige der Stufen 1 bis 5
Ihr Angebot liegt ihnen in spätestens 2 Stunden für den Pflege-Versorgungsplan mit der Pflegekasse vor!
Lohnende Entlastung per Haushaltshilfe
Laut der Studie von pflege.de 2024 nutzen 60 % der Pflegebedürftigen diese Unterstützung nicht. Das verwundert kaum, denn:
- 37 % fühlen sich unzureichend informiert
- und 54 % wissen auch nicht, wo Sie suchen sollen
Seit 2025 sind sogar private Anbieter zugelassen und wir bereits bei Ihrer Krankenkasse anerkannt!
Unsere Unterstützung im Alltag wird als haushaltsnahe Dienstleistungen bezeichnet. Das sind unsere Haushaltsreinigung, das Fensterputzen oder auch die Gartenpflege.

Verzichten Sie nicht, auf das, was Ihnen zusteht
Unsere Reinigungskräfte entlasten den Haushalt und sorgen für ein sauberes, gepflegtes Zuhause. Ihre
- Gründliche Reinigung in Bad, Küche, Wohn- und Schlafräumen
- Fensterputzen und das auch für schwer erreichbare Flächen
- Alle 2 Wochen, vierteljährig oder halbjährig für einen Großputz
Eltern oder Sie selbst profitieren von regelmäßigen Einsätzen, Gesellschaft und festangestelltem Stammpersonal.

Unser Putzservice für Pflegehaushalte
Als Anbieter für Haushaltshilfe im Rahmen des Entlastungsbetrags sind wir bei allen Pflegekassen akzeptiert.
Sie erhalten auf Wunsch ein vollständiges Angebot zur Vorlage bei Ihrer Kasse. Den genauen Ablauf haben wir weiter unten auf der Seite für Sie zusammengefasst.
Ihre Gartenpflege geht auch per Entlastungsbetrag
Wer noch im Eigenheim lebt und einen Garten hat, möchte diesen auch in vollen Zügen genießen.
Auch unsere Gartenpflege zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, die über den Entlastungsbetrag bezuschusst werden können.
- regelmäßiges Rasenmähen und Unkraut jäten
- Blumenbeete neu anlegen, pflegen oder winterfest machen
- Wege reinigen, Moos entfernen und Hecke schneiden
Mehr Lebensqualität beginnt vor der Haustür. Unser geschultes Team macht die Gartenarbeit zuverlässig und mit Rücksicht auf Ihre Wünsche.

Eine Reinigungskraft über den Entlastungsbetrag
Ihr Anspruch auf unsere Haushaltshilfe
Sind Sie oder Ihre Angehörigen pflegebedürftig, mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) und leben zu Hause?
Dann haben Sie Anspruch auf monatliche 131 € Entlastungsbetrag! Das sind 1.572 € pro Jahr, die z. B. für eine Putz- oder Haushaltshilfe privat verwendet werden dürfen.
Das Budget ist flexibel, ohne Monatslimit.
Viele glauben, dass Sie die 131 € jeden Monat aufbrauchen müssen, doch das ist nicht der Fall.
Sie können die monatliche Summe ansparen, müssen diese erst bis zum 30.06. des Folgejahres nutzen, bevor die Summe verfällt.
Das ist ideal für intensivere Phasen oder kombinierten Service wie eine Komplettreinigung oder einmal den Garten sanieren.
Die gesetzlichen Grundlagen stehen in § 45b SGB XI.
Wichtig: Die Haushaltshilfe muss über einen anerkannten Anbieter für Entlastungsleistungen erfolgen und genau das sind wir.
Ebenfalls interessant! Auch Angehörige oder Bevollmächtigte können die Leistungen für Pflegebedürftige organisieren.
Die Abrechnung kann direkt über uns laufen und auf Wunsch ohne Vorkasse.
*Nähere Informationen bietet das Ministerium für Gesundheit.
Unser Service für Ihren Vorteil
Viele Kunden bei uns wussten nicht, dass sie den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe absetzen können.
So geht es vielen Menschen in Deutschland (Quelle pflege.de) und das, obwohl sie gesetzlich Anspruch darauf hätten.
Darum gehen wir als regionaler Dienstleister gleich 3 Schritte weiter:
- Wir übernehmen per Abtrittserklärung die Abrechnung mit der Krankenkasse
- Sie gehen anstatt dem üblichen Weg keinen Cent in Vorleistung
Damit sich das für Sie lohnt, reduzieren wir unseren Stundensatz für Pflegebedürftige stufenunabhängig!
Durch gezielt kombinierte Aufträge reduzieren wir damit Anfahrten und arbeiten effizienter + umweltfreundlicher! Ein Vorteil für alle Beteiligten!

- von allen Krankenkassen anerkannt
- geschultes Stammpersonal ohne Rotation
- regional miteinander füreinander
So funktioniert die Abrechnung über den Entlastungsbetrag mit uns
Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, stellen alle nötigen Unterlagen bereit und sorgen dafür, dass Ihre Entlastungsleistungen korrekt abgerechnet werden.
Angebot anfragen
Per Kontaktformular oder Anruf nehmen wir Ihr Anliegen auf.
Am Telefon können wir Ihnen oft direkt einen Preisrahmen nennen, per Mail erhalten Sie das Angebot binnen 2 Stunden.
Größere Anliegen besprechen wir vor Ort.
Leistung buchen
Sie entscheiden sich für eine regelmäßige oder einmalige Reinigung, Gartenpflege oder andere haushaltsnahe Unterstützung.
Vom kleinen Renovieren bis Malerarbeiten sind wir gerne auch zur Stelle.
Förderfähige Rechnung erhalten
Wir stellen Ihnen eine Rechnung aus, die alle Anforderungen der Pflegekasse erfüllt. Transparent und korrekt dokumentiert zum vergünstigten Stundensatz.
Rechnung bei der Kasse einreichen
Sie haben zwei Möglichkeiten:
- *selbst einen Erstattungsantrag einreichen
- *diesen von einer bevollmächtigten Person einreichen lassen
*beide Links führen auf ein PDF der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg
Alternativ übernehmen wir die komplette Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse!
Sie geben uns eine Abtretungserklärung, und wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.
Alles ganz ohne Vorkasse, damit Sie und/oder Ihre Lieben den Fokus auf wichtigeres setzen können.
Laden Sie einfach unsere Vorlage runter und senden uns diese ausgefüllt per Mail zu.
Abtretungserklärung PDF herunterladen
Wollen Sie stattdessen lieber ein Word-Dokument, bieten wir das ebenfalls an.
Abtretungserklärung Word herunterladen
Zufriedene Kunden von Freiburg bis nach Weil am Rhein
Kundenstimmen aus dem Markgräflerland
Weitere Informationen rund um unsere Haushaltshilfe für Reinigung und Gartenpflege
Das Thema Pflege, Entlastungsbetrag und Krankenkassen ist groß. Das wichtigste tragen wir Ihnen hier nochmal zusammen.
Bei weiteren Fragen, einfach anrufen oder uns schrieben.