Private Putz- & Haushaltshilfe per Entlastungsbetrag sichern

Wir bieten förderfähige Reinigungskräfte für Pflegebedürftige im Markgräflerland!

  • anerkannt und förderfähig nach § 45b SGB XI
  • unterstützend bei der Abrechnung über Ihre Krankenkasse
  • für die Pflegestufen 1 bis 5 vergünstigt

Haushaltshilfe anfragen

Haushaltsnahe Dienstleistungen für Ihre Entlastung

Trotz Anspruch nutzen viele Betroffene den Entlastungsbetrag nicht

Der Entlastungsbetrag wurde am Januar 2025 auf 131 € pro Monat angehoben. Im Jahr sind das 1.572 €, die Ihnen zustehen sich den Alltag zu erleichtern.

Einmal kurz und knapp:

  • Leistungen wie Putzen, Fensterreinigung, Gartenpflege sind durch den Entlastungsbetrag gedeckt
  • das entspricht bei uns im Schnitt 3 Std. für die private Haushaltsreinigung
  • deswegen bieten wir reduzierte Stundensätze für Pflegebedürftige der Stufen 1 bis 5

Ihr Angebot liegt ihnen in spätestens 2 Stunden für den Pflege-Versorgungsplan mit der Pflegekasse vor!

Lohnende Entlastung per Haushaltshilfe

Laut der Studie von pflege.de 2024 nutzen 60 % der Pflegebedürftigen diese Unterstützung nicht. Das verwundert kaum, denn:

  • 37 % fühlen sich unzureichend informiert
  • und 54 % wissen auch nicht, wo Sie suchen sollen

Seit 2025 sind sogar private Anbieter zugelassen und wir bereits bei Ihrer Krankenkasse anerkannt!

Unsere Unterstützung im Alltag wird als haushaltsnahe Dienstleistungen bezeichnet. Das sind unsere Haushaltsreinigung, das Fensterputzen oder auch die Gartenpflege.

Eine ältere Frau putzt zu Hause so gut es noch geht.

Verzichten Sie nicht, auf das, was Ihnen zusteht

Unsere Reinigungskräfte entlasten den Haushalt und sorgen für ein sauberes, gepflegtes Zuhause. Ihre

  • Gründliche Reinigung in Bad, Küche, Wohn- und Schlafräumen
  • Fensterputzen und das auch für schwer erreichbare Flächen
  • Alle 2 Wochen, vierteljährig oder halbjährig für einen Großputz

Eltern oder Sie selbst profitieren von regelmäßigen Einsätzen, Gesellschaft und festangestelltem Stammpersonal.

Angebot einholen

Elena und Frau Marschek bei der Haushaltsreinigung

Unser Putzservice für Pflegehaushalte

Als Anbieter für Haushaltshilfe im Rahmen des Entlastungsbetrags sind wir bei allen Pflegekassen akzeptiert.

Sie erhalten auf Wunsch ein vollständiges Angebot zur Vorlage bei Ihrer Kasse. Den genauen Ablauf haben wir weiter unten auf der Seite für Sie zusammengefasst.

 

Zum Ablauf springen

Ihre Gartenpflege geht auch per Entlastungsbetrag

Wer noch im Eigenheim lebt und einen Garten hat, möchte diesen auch in vollen Zügen genießen.

Auch unsere Gartenpflege zählt zu den haushaltsnahen Dienstleistungen, die über den Entlastungsbetrag bezuschusst werden können.

Mehr Lebensqualität beginnt vor der Haustür. Unser geschultes Team macht die Gartenarbeit zuverlässig und mit Rücksicht auf Ihre Wünsche.

Jetzt Gartenhilfe anfragen

 

Entlastungsbeitrag ermöglicht unseren Gartenpflegedienst

Eine Reinigungskraft über den Entlastungsbetrag

Ihr Anspruch auf unsere Haushaltshilfe

Sind Sie oder Ihre Angehörigen pflegebedürftig, mit einem anerkannten Pflegegrad (1 bis 5) und leben zu Hause?

Dann haben Sie Anspruch auf monatliche 131 € Entlastungsbetrag! Das sind 1.572 € pro Jahr, die z. B. für eine Putz- oder Haushaltshilfe privat verwendet werden dürfen.

 

Das Budget ist flexibel, ohne Monatslimit.

Viele glauben, dass Sie die 131 € jeden Monat aufbrauchen müssen, doch das ist nicht der Fall.

Sie können die monatliche Summe ansparen, müssen diese erst bis zum 30.06. des Folgejahres nutzen, bevor die Summe verfällt.

Das ist ideal für intensivere Phasen oder kombinierten Service wie eine Komplettreinigung oder einmal den Garten sanieren.

Die gesetzlichen Grundlagen stehen in § 45b SGB XI.

Wichtig: Die Haushaltshilfe muss über einen anerkannten Anbieter für Entlastungsleistungen erfolgen und genau das sind wir.

Ebenfalls interessant! Auch Angehörige oder Bevollmächtigte können die Leistungen für Pflegebedürftige organisieren.

Die Abrechnung kann direkt über uns laufen und auf Wunsch ohne Vorkasse.

Das möchte ich machen

 

*Nähere Informationen bietet das Ministerium für Gesundheit.

 

Unser Service für Ihren Vorteil

Viele Kunden bei uns wussten nicht, dass sie den Entlastungsbetrag für eine Haushaltshilfe absetzen können.

So geht es vielen Menschen in Deutschland (Quelle pflege.de) und das, obwohl sie gesetzlich Anspruch darauf hätten.

Darum gehen wir als regionaler Dienstleister gleich 3 Schritte weiter:

  • Wir übernehmen per Abtrittserklärung die Abrechnung mit der Krankenkasse
  • Sie gehen anstatt dem üblichen Weg keinen Cent in Vorleistung

Damit sich das für Sie lohnt, reduzieren wir unseren Stundensatz für Pflegebedürftige stufenunabhängig!

Durch gezielt kombinierte Aufträge reduzieren wir damit Anfahrten und arbeiten effizienter + umweltfreundlicher! Ein Vorteil für alle Beteiligten!

Senioren Reinigungshilfe Müllheim
  • von allen Krankenkassen anerkannt
  • geschultes Stammpersonal ohne Rotation
  • regional miteinander füreinander

So funktioniert die Abrechnung über den Entlastungsbetrag mit uns

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung, stellen alle nötigen Unterlagen bereit und sorgen dafür, dass Ihre Entlastungsleistungen korrekt abgerechnet werden.

Angebot anfragen

Per Kontaktformular oder Anruf nehmen wir Ihr Anliegen auf.

Am Telefon können wir Ihnen oft direkt einen Preisrahmen nennen, per Mail erhalten Sie das Angebot binnen 2 Stunden.

Größere Anliegen besprechen wir vor Ort.

Leistung buchen

Sie entscheiden sich für eine regelmäßige oder einmalige Reinigung, Gartenpflege oder andere haushaltsnahe Unterstützung.

Vom kleinen Renovieren bis Malerarbeiten sind wir gerne auch zur Stelle.

Förderfähige Rechnung erhalten

Wir stellen Ihnen eine Rechnung aus, die alle Anforderungen der Pflegekasse erfüllt. Transparent und korrekt dokumentiert zum vergünstigten Stundensatz.

Rechnung bei der Kasse einreichen

Sie haben zwei Möglichkeiten:

  1. *selbst einen Erstattungsantrag einreichen
  2. *diesen von einer bevollmächtigten Person einreichen lassen

*beide Links führen auf ein PDF der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Alternativ übernehmen wir die komplette Abrechnung mit Ihrer Krankenkasse!

Sie geben uns eine Abtretungserklärung, und wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Alles ganz ohne Vorkasse, damit Sie und/oder Ihre Lieben den Fokus auf wichtigeres setzen können.

Laden Sie einfach unsere Vorlage runter und senden uns diese ausgefüllt per Mail zu.

Abtretungserklärung PDF herunterladen

 

Wollen Sie stattdessen lieber ein Word-Dokument, bieten wir das ebenfalls an.

Abtretungserklärung Word herunterladen

 

Zufriedene Kunden von Freiburg bis nach Weil am Rhein

Kundenstimmen aus dem Markgräflerland

 

Weitere Informationen rund um unsere Haushaltshilfe für Reinigung und Gartenpflege

Das Thema Pflege, Entlastungsbetrag und Krankenkassen ist groß. Das wichtigste tragen wir Ihnen hier nochmal zusammen.

Bei weiteren Fragen, einfach anrufen oder uns schrieben.

Wie hoch ist der Stundensatz und gibt es Rabatte für Pflegebedürftige?
Unsere regulären Stundensätze beginnen ab 70€ netto. Für Pflegebedürftige bieten wir einen deutlich vergünstigten Satz an. Bei monatlichen Dauereinsätzen gewähren wir zusätzlich Staffelrabatte – sprechen Sie uns einfach an!
Gibt es eine Mindestbuchungsdauer oder -frequenz?
Wir haben keine Mindestlaufzeit – Sie können Einzeleinsätze ab 1,5 Stunden buchen. Für eine verlässliche Betreuung empfehlen wir jedoch regelmäßige Termine (z. B. 2–3 Stunden pro Monat), um Ihr Budget optimal zu nutzen.
Was passiert bei Krankheit oder Urlaub meiner festen Haushaltshilfe?
Sollte Ihre Stammkraft ausfallen, springt ein bekanntes Teammitglied mit denselben Abläufen und Reinigungsstandards ein. Sie haben stets Kontinuität und Verlässlichkeit ohne Unterbrechung Ihres gewohnten Services.
Können spezielle Reinigungsmittel verwendet werden?
Ja. Auf Wunsch arbeiten wir mit ökologischen, lösungsmittelfreien oder hypoallergenen Reinigungsmitteln. So schaffen wir ein gepflegtes Zuhause, das auch für empfindliche Bewohner oder Haustiere bestens geeignet ist.
Welche Hygienestandards und Schutzmaßnahmen gelten während der Einsätze?
Unsere Mitarbeitenden tragen bei jedem Einsatz frische Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und bei Bedarf Mund-Nasen-Schutz. Nach jedem Termin werden Werkzeuge und Materialien gründlich gereinigt und desinfiziert.
Wie schnell erhalte ich die Erstattung von der Pflegekasse?
Sobald Sie die förderfähige Rechnung eingereicht haben (oder wir direkt abrechnen), dauert die Erstattung in der Regel 4–6 Wochen. Mit Abtretungserklärung entfällt für Sie die Vorkasse – Sie müssen nichts zu bezahlen.
Welche Zahlungsmöglichkeiten bieten Sie an?
Sie können bequem per Überweisung bezahlen. Die Abrechnungsliste und Belege übermitteln wir Ihnen digital oder per Post. Rechnen wir mit der Plegekasse ab, müssen Sie gar nichts tun.
Wie kann ich einen gebuchten Termin ändern oder stornieren?
Änderungen oder Stornierungen sind bis 48 Stunden vor dem Termin kostenfrei möglich. Melden Sie sich einfach telefonisch oder per E-Mail – wir finden schnell einen Ersatztermin.
Gibt es eine Zufriedenheitsgarantie oder Qualitätskontrolle?
Ja, nach jedem Einsatz führen wir eine kurze Qualitätskontrolle durch. Sollten Sie einmal nicht zufrieden sein, bessern wir kostenlos nach. Ihre Rückmeldung ist uns sehr wichtig, damit wir unseren Service stetig verbessern.